Der richtige Energieausweis für Ihr Haus


Wann benötigen Sie einen Energieausweis?

Wann benötigen Sie eigentlich einen Energieausweis für Ihre Haus? Diese Frage stellen sich viele Immobilienbesitzer und Vermieter. Hier erfahren Sie, in welchen Situationen ein Energieausweis erforderlich ist.

  • nach Fertigstellung eines Neubaus
  • bei Änderungen der Gebäudehülle (> 10 %) bei bereits bestehenden Gebäuden
  • bei Neuvermietung oder Verkauf Ihres Gebäudes 
  • als Nachweis für Kreditinstitute
  • für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeit von 10 Jahren

Welcher Energieausweis ist der richtige für Sie?

Die Wahl des richtigen Energieausweises hängt maßgeblich vom Baujahr und der Größe Ihres Hauses ab. Je nach diesen Faktoren können Sie einen der beiden Ausweisarten, also entweder einen Energieverbrauchs- oder Energiebedarfsausweis benötigen. Beide Varianten liefern unterschiedliche Informationen über die Energieeffizienz Ihres Hauses.

Hier erfahren Sie den Unterschied zwischen den Ausweisarten, welcher Energieausweis der richtige ist und Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Wir helfen Ihnen, die richtige Wahl zu treffen, damit Sie die erforderlichen rechtlichen Anforderungen erfüllen und gleichzeitig die Energiekosten optimieren können.

Energieausweis für Wohngebäude

Verbrauchsausweis für welche Gebäude?

Ein Energieverbrauchsausweis kann ausgestellt werden für:

  • alle Häuser mit mindestens fünf Wohneinheiten oder
  • alle Häuser die nach 1977 erbaut wurden oder
  • alle Häuser die nachweislich die Wärmeschutzverordnung 1977 einhalten.

Welche Ausnahmen bestehen?

Keinen Energieverbrauchsausweis, sondern einen Bedarfsausweis, benötigen Sie wenn:

  • das Gebäude innerhalb der letzten drei Abrechnungsjahre saniert wurde. 

Benötigte Unterlagen für den Verbrauchsausweis

Für die Bearbeitung Ihres Energieausweises benötigte ich folgende Unterlagen:

  • Baujahr des Gebäudes
  • Baujahr der Heizung
  • Energieträger (Gas, Heizöl, usw.)
  • Art der Warmwasseraufbereitung (zentral, dezentral (Gas / Strom))
  • gesamte Wohnfläche 
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Dauer der Leerstände im Gebäude
  • Heizabrechnungen von drei aufeinander folgenden Jahren

Bedarfsausweis für welche Gebäude?

Ein Energiebedarfssausweis muss ausgestellt werden für:

  • alle Häuser mit weniger als fünf Wohneinheiten die vor dem 01.11.1977 erbaut wurden oder
  • alle Häuser die in den letzten drei Jahren saniert wurden oder
  • alle Neubauten.

Benötigte Unterlagen für den Bedarfsausweis

Für die Bearbeitung Ihres Energiebedarfsausweises ist ein Vor-Ort-Termin am Gebäude notwendig. Aus diesem Grund sind Baupläne von Vorteil, allerdings nicht zwingend notwendig.


Was kostet ein Energieausweis?

Sobald Sie wissen, welchen Energieausweis Sie benötigen, erhalten Sie hier eine transparente Auflistung der Kosten für Ihr Haus. Wir bieten Ihnen eine detaillierte Übersicht über die verschiedenen Ausweisarten und die damit verbundenen Kosten, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Informationen haben und keine versteckten Kosten auf Sie zukommen.

Energieverbrauchsausweis Preis
für alle Gebäude 150 €
Energiebedarfsausweis Preis
Mehrfamilienhaus, freistehend oder mehr als eine Heizung 400 €
Mehrfamilienhaus, Reihenhaus - Ecke / Doppelhaushälfte 375 €
Mehrfamilienhaus, Reihenhaus - Mitte 350 €
Ein- bis Zweifamilienhaus, freistehend 350 €
Ein- bis Zweifamilienhaus, Reiheneckhaus / Doppelhaushälfte 325 €
Ein- bis Zweifamilienhaus, Reihenmittelhaus 300 €

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