Förderbegleitung


Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) für private Haushalte

Machen Sie jetzt Ihr Wohneigentum zukunftsfest und werden Sie gleichzeitig unabhängig von fossilen Brennstoffen und künftigen Kostensteigerungen – unterstützt durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Erhalten Sie Zuschüsse und Ergänzungskredite für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.



Förderung des Heizungstausches 

  • 30 bis 70 Prozent für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien und von Anlagen zur Heizungsunterstützung; außerdem für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, bestehend aus:
    • 30 Prozent Grundförderung für alle.
    • 30 Prozent einkommensabhängiger Bonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
    • 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer für den Austausch von funktionstüchtigen Biomasse- und Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, oder funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen. Bis 31. Dezember 2028 beträgt der Bonus 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte.
    • 5 Prozent Effizienzbonus für Wärmepumpen, wenn diese als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwenden oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
    • 2.500 Euro Emissionsminderungs-Zuschlag pauschal für besonders effiziente Biomasseheizungen.
    • Diese Boni sind kumulierbar bis zu einer Grenze von 70 Prozent.
    • Maximale förderfähige Investitionskosten: 30.000 €

Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahmen Zuschuss ISFP-Bonus
Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen) 15 % 5 %
Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren 15 % 5 %
sommerlicher Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung 15 % 5 %
Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung 15 % 5 %
Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home) 15 % 5 %
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (Effizienzverbesserung), bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen 15 % 5 %
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung 50 %

ISFP-Bonus 

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme – sei es an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik außer Heizungen – als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), gefördert durch die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude” (EBW), verdoppeln sich die förderfähigen Investitionskosten und der Fördersatz erhöht sich zusätzlich um 5 Prozentpunkte.

 

Bitte beachten Sie, dass der Bonus nur dann gewährt wird, wenn die Maßnahme innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird. Der Bonus wird zudem nicht bei Heizungen gewährt.


Fachplanung und Baubegleitung

Während der investiven Umsetzung der Maßnahmen haben Sie die Möglichkeit, die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich zu beantragen. Die genannten Dienstleistungen stellen sicher, dass die Maßnahmen in der für eine Förderung erforderlichen Qualität umgesetzt werden. Im Rahmen der BEG EM werden maximal 50 Prozent der Planungs- und Baubegleitungsleistungen gefördert. Die förderfähigen Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind wie folgt gedeckelt:

  • Maximal 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
  • Maximal 2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern.
  • Insgesamt maximal 20.000 € pro Zusage bzw. Zuwendungsbescheid.

Bitte beachten Sie, dass diese Regelung derzeit leider nicht für die Heizungsförderung über die KfW gilt. Die Baubegleitungskosten werden zu den förderfähigen Kosten von 30.000 € gezählt und haben auch den Fördersatz der Heizungsförderung.


Ablauf

  1. Kontaktaufnahme
  2. Erstgespräch und ggf. Bestandsaufnahme bei Ihnen vor Ort
  3. Vertragsabschluss mit mir und eventuell Bereitstellen von Bauplänen usw.
  4.  Übermittlung der Handwerker-Angebote 
  5. Prüfung der Förderfähigkeit
  6. Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags mit dem Handwerker
  7. Erstellung der Technischen-Projektbeschreibung (BAFA) / Bestätigung zum Antrag (KfW)
  8. Antragstellung durch Sie als Bauherrn
  9. Baubegleitung 
  10. Rechnungsprüfung
  11. Bestätigung gegenüber BAFA (Technischer Projektnachweis) / KfW (Bestätigung nach Durchführung) 
  12. Auszahlung 

Interesse geweckt?

Dann kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail unter sfm.patrickwolf@outlook.de oder direkt über das Kontaktformular!